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Der Verein wurde mit Schreiben des Finanzamtes Langen vom 15. Mai 2012 für förderungswürdig anerkannt. Das bedeutet, dass aufgrund der eingereichten Satzung der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Es wird bestätigt, dass der Verein gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (Umweltschutz, Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, Naturschutz und Landschaftspflege) fördert. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen (steuermindernde) Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.

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